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Ausnahmeregelung für Oldtimer? flickr©rasta fabi

Inhaber von Oldtimern sehen sich seit der Einführung der Umweltzone und der verschärften Verordnung zu den Schadstoffklassen einer Problematik gegenüber, die aus kaum zulässt, dass die Fahrzeuge noch im Innenstadtbereich bewegt werden dürfen. Sicherlich gehören sie nicht zum ständigen Straßenbild, aber berühmte Oldtimer-Korsos, die alljährlich standfanden, stehen jetzt vor dem Aus.

Die Schadstoffklasse ist abhängig von Grenzwerten für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoff, Stickstoff und Partikel. Dabei werden die Grenzwerte auch den unterschiedlichen Motoren (Ottomotor oder Dieselmotor) sowie die Fahrzeugtypen wie LKW, Moped, PKW usw. angepasst. Die einzelnen Grenzwerte müssen für eine gewisse Zeit oder eine gewisse Kilometerleistung von den Herstellern garantiert werden. Seit dem 1. Januar 2005 müssen Neufahrzeuge der Euro 4-Norm entsprechen.

Bei Oldtimern ist das Problem, dass sich die geforderten Abgasfilter oder Katalysatoren in den seltensten Fällen nachgerüstet werden können. Somit fallen fast alle Oldtimer in die Schadstoffgruppe 1, die ein Führen des Fahrzeugs im Innenstadtbereich vollkommen ausschließt. Nun sind Anhänger von Oldtimern gemeinsam mit den Städten und Kommunen auf der Suche nach einer Kompromissregelung, die es zu bestimmten Anlässen und für einen begrenzten Zeitraum erlaubt, die Oldtimer in der Innenstadt zu bewegen.

Leider konnte bisher noch keine Übereinstimmung gefunden werden, aber man äußerte sich hoffnungsvoll, dass dies bald geschehen könnte.    [...mehr]


Reperaturbedürftiger Oldtimer

Der Kauf eines Oldtimers ist für viele Auto-Fans ein lang gehegter Traum. Gerade ältere Generationen möchten mit Kauf eines Wagens noch einmal die eigene Jugend wieder aufleben lassen und mit dem Sportwagen von damals über die Landstraße brausen.

guter Zustand eines OldtimersAber wie kann man schon beim Lesen der Kleinanzeigen die entsprechende Unterteilung oder Vorselektion vornehmen? Dafür hat die Zeitschrift „Oldtimer Markt“ einen Ratgeber entwickelt, in welchem der Zustand des Autos in Kategorien unterteilt wird. Sind also bei den Anzeigen Noten hinter dem Zustand des Oldtimers angegeben, kann man schon einmal eine kleine Vorauswahl treffen. Wenn man einen Oldtimer in einem Top-Zustand kaufen möchte, ist es ratsam nach den Noten eins und zwei Ausschau zu halten. Bastler hingegen lieben es, wenn noch recht viel am Wagen gearbeitet werden muss und suchen gezielt nach Oldtimern mit den Noten vier und fünf. Die Benotung und ihre Einordnung sehen wie folgt aus:

Note 1: Der Oldtimer ist in einem makellosen Zustand und es lassen sich keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität)finden. Im Prinzip ist das Auto in ursprünglichen Zustand erhalten worden.

Note 2: Der Oldtimer befindet sich in einem guten Zustand. Reparaturen und Schönheitskorrekturen wurden vom Fachmann vorgenommen und es fehlen keinerlei Teile. Das Auto ist mängelfrei und es sind lediglich winzige Gebrauchsspuren zu erkennen.

Note 3: Hier liegt ein klarer Gebrauchtzustand zu Grunde. Der Oldtimer sollte aber fahrbereit sein und nur über eine kleine Mängelliste verfügen. Für die Fahrbereitschaft sollten keine sofortigen Arbeiten notwendig sein.

Note 4: An diesem Auto kann eine leichte Durchrostung vorliegen. Kleinere Teile können durchaus defekt sein, allerdings sollten für die Fahrbereitschaft keine großen Investitionen erforderlich sein. Mögliche Defekte können relativ leicht repariert werden.

Note 5: Bei dieser Benotung ist noch sehr viel Arbeit notwendig. Das Auto kann dabei sogar in Einzelteilen vorliegen, allerdings sollten diese auch größtenteils vorhanden sein. Schwere Defekte ermöglichen keine Fahrbereitschaft und es sind hohe Investitionen notwendig.

Leider gibt es auch hier viele schwarze Schafe. Selbst Auto-Ratgeber stufen ein Fahrzeug in eine höhere Benotung ein, um eine Wertsteigerung zu erzielen. Die Kategorien können nur ein kleine Hilfestellung sein, um sich wenigstens einen ersten Eindruck im Voraus machen zu können.

Wer einen ungefähren Preis für sein derzeitiges Fahrzeug benötigt, kann sich diesen anhand einer Schwacke Liste berechnen lassen.    [...mehr]


Autor: Florian

Oldtimer

Das 07-Kennzeichen für Oldtimer unterliegt seit März 2007 neuen Regelungen. Es wird nur noch an Fahrzeuge ausgegeben, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt und es wird zum Teil nur noch für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt. Für den Erhalt des Kennzeichens ist eine Untersuchung im Umfang einer allseits üblichen Hauptuntersuchung zwingend notwendig. Außerdem muss für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch für Kontrollzwecke angelegt werden.

Das 07-Kennzeichen ermöglicht weiterhin die Teilnahme an Veranstaltungen, wie es in der Regelung formuliert wird: „…die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes diene.“ Ebenfalls können Probe- oder Überfahrten unternommen werden.

Von Auslandsreisen wird seit der Neuregelung dringend abgeraten, weil das Kennzeichen keine Zulassung nach internationalen Standards ist, sondern lediglich nur für den deutschen Verkehrsraum gültig ist. Es kann also passieren, dass bei einer Auslandsreise, sei es zum Zweck der Ausstellung, das Fahrzeug stillgelegt wird.
Einen entscheidenden Vorteil hat die Regelung für Oldtimer-Besitzer – für das Kennzeichen wird lediglich eine Pauschalsteuer fällig, die beim PKW 191,73 Euro und bei Motorrädern 46,02 Euro beträgt. Auch bei den Versicherungen hat man neue Tarife eigens für Oldtimer eingeführt.

Für Fahrzeughalter, die ihre Autos für Hochzeitsfahrten zur Verfügung gestellt haben, ist die Neuregelung ein erheblicher Nachteil, denn diese dürfen von nun an nicht mehr unternommen werden.    [...mehr]