H-Kennzeichen beantragen: Wo und ab wann?

Das H-Kennzeichen wird nur unter Erfüllung diverser Auflagen bewilligt, das Fahrzeug wird dafür einer eingehenden Prüfung unterzogen. Nur wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Oldtimer mit einem solchen Kennzeichen versehen.

„H-Kennzeichen“ ist die verbreitete Bezeichnung für Oldtimer-Kennzeichen, die mit einem zusätzliches „H“ am Ende der Zulassungsnummer versehen werden. Seit einiger Zeit gibt es Bemühungen, das Aussehen der Schilder dem altmodischen Design der Fahrzeuge anzupassen, die Kennzeichen selbst also auch nach Oldtimer aussehen zu lassen, um den Gesamteindruck nicht zu stören. Die Kennzeichen bringen steuerliche Vorteile und man bekommt eher eine günstige Autoversicherung, daher sind sie so gefragt. Doch um ein H-Kennzeichen zu bekommen, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen.

H-Kennzeichen beantragen: Die Voraussetzungen

Das Auto muss mindestens dreißig Jahre alt sein und einer Prüfung seines Zustands unterzogen werden. Hierbei gibt es einen Ermessensspielraum, denn nicht immer muss das Fahrzeug noch „komplett original“ sein. Auch mit Veränderungen in Bau oder Design bis zu einem gewissen Grad kann das Oldtimer-Kennzeichen noch gewährt werden. Wurde der Oldtimer einer Renovierung unterzogen, muss diese fachmännisch und unter Berücksichtigung des Original-Zustands erfolgt sein.

Sind jedoch wesentliche Veränderungen vorgenommen worden oder befinden sich sehr viel jüngere oder Typ-fremde Bauteile im Fahrzeug, wird der Antrag in der Regel abgelehnt. Auch muss das Fahrzeug fahrtüchtig sein, gravierende Mängel bis hin zum „Schrottzustand“ sind ebenfalls ein schwerwiegendes Hindernis auf dem Weg zum H-Kennzeichen. Dafür muss man seinen Oldtimer nicht immer auf einem Autoanhänger transportieren; er darf ruhig gefahren werden, wenn man ihn verkehrssicher hält.

Wo wird das H-Kennzeichen beantragt?

Um das H-Kennzeichen zu bekommen, muss man sein Fahrzeug von einem amtlich zugelassenen Prüfer begutachten lassen. Dies ist möglich bei Sachverständigen der DEKRA, beim TÜV, bei der GTÜ oder der KÜS. Wird ein positives Gutachten bezüglich des Originalzustands erstellt, kann man mit der Betriebserlaubnis als Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Für die Antragstellung braucht man außerdem Fahrzeugschein und -brief, seinen Personalausweis, eine Bestätigung der Versicherung oder die eVB-Nummer, das alte Kennzeichen sowie unter Umständen den Nachweis der Abgasuntersuchung. Hierzu gibt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde Auskunft.

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