Verkehrssünder aufgepasst – typische Irrtümer beim Parken

Rund ums Parken ranken sich viele Mythen und weit verbreitete Irrtümer. Falls Sie sich als Autofahrer auch schon häufiger gefragt haben, ob sie als Passant einen Parkplatz für einen Bekannten freihalten oder kostenlos parken dürfen, nur weil der Parkscheinautomat defekt ist, parken sie hier für die nächsten Minuten genau richtig – und ganz ohne Gebühren.

Irrtum 1: Als Fußgänger einen Parkplatz freihalten ist erlaubt

Nein, Laut Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat an einer Parklücke immer das Fahrzeug Vorrang, dass sie zuerst erreicht. Als Fußgänger eine Parklücke zu reservieren ist also nicht erlaubt.

Irrtum 2: Halten ist gleich Parken

An der roten Ampel halten, ist quasi parken, da darf ich auf das Smartphone schauen, oder? Nö! Dass man während der Fahrt nicht aufs Handy gucken, damit ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, geschweige denn eine Kurznachricht oder E-Mail verfassen darf, sollte mittlerweile jedem Autofahrer klar sein. Was viele nicht wissen: Nur weil das Auto steht, der Motor aber noch läuft, ist das Gebot „Finger weg vom Handy am Steuer“ nicht aufgehoben! Die Nutzung von Mobiltelefonen ist ausdrücklich nur bei ausgeschaltetem Motor erlaubt. Wer mit seinem Fahrzeug an einer Ampel steht und zum Zeitvertreib beispielsweise eine kurze, aber spannende Runde Pixie Wings online spielt, riskiert einen Punkt in Flensburg und ein saftiges Bußgeld über 100 Euro. Heftig: Entsteht durch das Hantieren mit dem Smartphone am Steuer ein Unfall mit Sachbeschädigung, müssen Autofahrer sogar mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Irrtum 3: Auf der falschen Straßenseite parken ist kein Problem

Doch, ist es. Stehen alle Fahrzeuge in Fahrtrichtung, dürfen sie nicht entgegen der Fahrtrichtung parken. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie grundsätzlich nur am rechten Fahrbahnrand parken, Linksparken ist verboten. Wer auf der anderen Straßenseite eine Parklücke entdeckt, muss drehen – aber nur dort, wo es auch erlaubt ist. Sonst kann es 15 Euro kosten.

Irrtum 4: Führerscheinentzug durch Falschparken geht nicht!

Wer ständig mit der Bahn schwarz fährt und erwischt wird, riskiert eine Anzeige. Ähnlich verhält es sich mit notorischen Falschparkern. Pausenlos Knöllchen sammeln kann den Führerschein kosten, spätestens dann, wenn der Fahrer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geladen wird, wo seine Verkehrstauglichkeit geprüft wird. Fällt man hier durch, ist der „Lappen“ erst mal weg.

Irrtum 5: Parkautomat ist defekt, also kann ich so lange parken wie ich will

Nee, nee. Ist der Automat kaputt, können Sie keine Gebühr entrichten, das stimmt. Das bedeutet aber nicht, dass sie ewig dort parken dürfen. Meist gibt es noch einen anderen Ticketautomaten, falls nicht, müssen Sie auf jeden Fall eine Parkscheibe verwenden und dürfen nur so lange dort stehen, wie es die angegebene Höchstparkdauer vorschreibt. Die Parkscheibe wird immer zu nächsten halben Stunde aufgerundet. Kommen Sie um 14.12 Uhr an, stellen Sie die Ankunftszeit auf 14.30 ein.


Bildquelle: Thinkstock, 178141423, iStock, csakisti

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