Bußgeldbescheid im Briefkasten? So können Sie noch Einspruch einlegen

Wenn eine rote Ampel überfahren wurde oder die Geschwindigkeit überschritten wurde, erhält der Fahrzeughalter einige Zeit später die Quittung als Bußgeldbescheid. Doch nicht immer sind diese auch gerechtfertigt. Experten schätzen, dass ungefähr 10 bis 15 Prozent aller Radarkontrollen fehlerhaft sind. Ob sich ein Einspruch gegen ein gerechtes oder ungerechten Bußgeldbescheid lohnt, sollte vorher genau abgewägt werden. Denn teilweise sind die Folgekosten höher als die eigentliche Strafe.

Prozedere des Einspruchs

Wenn sich ein Beschuldigter für einen Einspruch entscheidet, muss dieser zunächst die Fristen beachten. Er muss spätestens zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids einen Widerspruch einlegen. Dafür muss bei der zuständigen Stelle ein Widerspruch in schriftlicher Form vorliegen. Wobei eine E-Mail nicht ausreicht, da diese rechtlich nicht bindend gilt. Falls die Frist verpasst wurde, gibt es keine Möglichkeit mehr gegen Geldstrafen, Fahrverbot und Punkte vorzugehen. Der Einspruch kann sowohl von einem Rechtsanwalt als auch vom Fahrer selbst verfasst werden. Um die Erfolgsaussichten zu verbessern sollte bereits eine gute Begründung enthalten sein. Erfolgsversprechend ist es, wenn der Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen ist. Denn in Deutschland gibt es keine Halterhaftung und entsprechend muss der Fahrzeugführer eindeutig identifizierbar sein. Daraufhin überprüft die Bußgeldbehörde die Rechtmäßigkeit der Strafe erneut. Es besteht die Möglichkeit, dass die Untersuchung bereits an dieser Stelle eingestellt wird. Wenn sie jedoch den Bußgeldbescheid als gerechtfertigt ansieht, wird der Fall an ein Gericht weitergegeben.

Kosten und Nutzen abwägen

Falls der Einspruch zu einem Gerichtsverfahren führt, entstehen den Fahrer weitere Kosten. Entsprechend muss dieser im Vorfeld entscheiden, ob ein Einspruch tatsächlich mehr Vorteile als Nachteile bietet. Da ein Verfahren meist Unkosten im vierstelligen Bereich nach sich zieht, ist dieses Vorgehen nur bei einer Rechtsschutzversicherung zu empfehlen. Doch auch bei diesen gibt es einen Eigenanteil. So lohnt es sich nicht wegen 100EUR zu prozessieren. Nur bei drakonischen Strafen aus denen massive Nachteile entstehen, sollte dieser Schritt gewagt werden. Durch ein Verfahren kann unter anderem die Eintragung von Punkten in Flensburg hinausgezögert werden, währenddessen andere Punkte gelöscht werden. Somit könnte ein Fahrverbot oder eine Nachschulung verhindert werden. Auch ein Fahrverbot kann dadurch hinausgezögert werden oder komplett verhindert werden, wenn der Prozess zwei Jahre dauert.

Fazit

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sollte wohlüberlegt sein, auch wenn so mancher Anwalt rät gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Es könnte im ungünstigsten Fall zu hohen Folgekosten führen, die in keiner Relation zu den Ersparnissen stehen. Wenn es sich eindeutig im einen Irrtum handelt, kann sich der Widerspruch lohnen, da die Untersuchung direkt durch die Bußgeldbehörde eingestellt wird. Kommt es jedoch zu einem Prozess sollte der Betroffene über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, um die Kosten zu deckeln.

Web-Tipp:

Weitere Informationen zum Thema Bußgeldbescheid erfahren Sie auch hier: http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/


Bild: Pixabay, siobhandolezal

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